| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Bei Geschäften zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die persönlich haftende Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung) befreit. |