| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sind die persönlich haftende Gesellschafterin sowie ihre Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |