| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt allein. Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen , die die persönlich haftende Gesellschafterin mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |