| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. |