| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen den Komplementären und der Gessellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |