| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftender Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft und zwischen der Kommanditgesellschaft und den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin. |