Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Abruf Uhrzeit
05:26:43
Abruf Datum
2025-09-29
Letzte Eintragung
2012-01-17
Anzahl Eintragungen
2
Basisdaten Register
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Umzüge Koch Inhaber Gabriele und Klaus Krösche OHG
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)