| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen dem Komplementär und der Gesellschaft und Rechtsgeschäfte zwischen den Geschäftsführern des Komplementärs und der Gesellschaft abzuschließen. |