Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine gesetzlichen Vertreter sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. .