HRA 1619 AG Stralsund · aktuell
Historischer Auszug
Kurverwaltung Ostseebad Koserow
Status: aktuell
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Amtsgericht
Stralsund
der
Ein-
tra-
gung
a)Firma
b)Ort
der
Niederlassung
(Sitz
der
Gesellschaft)
c)Gegenstand
des
Unternehmens
|Vorstand,
(bei
juristischen
Personen)
2
a)
Kurverwaltung
Ostseebad
Koserow
b)
Koserow
c)
Durchführung
der
mit
dem
Fremdenverkehr
verbundenen
Aufgaben
und
der
sich
daraus
ergebenden
Rechte-
und.
Pflichten.
Handelsregister
Geschäftsinhaber,
Persönlich
haften-
de
Gesellschafter,
Abwickler
Martina
Jeschek,
geb.
am
26.04.1955,
Koserow,
Leiterin
der
Kur-
verwaltung
als
Betriebsleiterin
HRA
1619
Rechtsverhältnisse
Eigenbetrieb
der
Gemeinde
Ostseebad
Koserow.
Satzung
in
der
Fassung
vom
22.10.2001.
Der
Betriebsleiter
vertritt
die
Gemeinde
in
den
Angelegenheiten
des
Eigenbetriebes,
die
seiner
Entscheidung
unterliegen.
Insbesondere
gehören
hierzu
die
Angelegen-
heiten
der
laufenden
Betriebsführung.
Im
Übrigen
wird
der
Eigenbetrieb
durch
den
Bürgermeister
vertreten.
Erklärungen,
durch
die
die
Gemeinde
Koserow
außerhalb
der
laufenden
Geschäfte
verpflichtet
werden
soll,
bedürfen
der
Schriftform
und
sind
gemäß
S
4
Abs.
3
Eigenbetriebsverordnung
vom
Betriebsleiter
und
dem
Bürgermeister
bzw.
einem
seiner
Stellvertreter
gemeinsam
handschriftlich
zu
unterzeichnen
und
mit
dem
Dienstsiegel
zu
versehen.
Bl.
1
a)Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
a)
27.11.2003
SH
Schlauch
b)
Betriebs-
satzung
Bl.
10-14
Sdb.