| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (580 IN 63/24) vom 23.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
|