| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vorstandsmitglieder einer persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |