| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (580 IN 51/24) vom 25.01.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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