Der Eigenbetrieb wird durch die Betriebsleitung vertreten. Ist nur ein Betriebsleiter bestellt, so vertritt dieser allein. Besteht die Betriebsleitung aus einem oder mehreren Betriebsleitern und einem oder mehreren stellvertretenden Betriebsleitern, sind jeweils zwei von Ihnen zur gemeinsamen Vertretung berechtigt.