| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind befugt,im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin betrifft. |