| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 517/19) vom 02.01.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
|