Einzelprokura; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, diesbezüglich jedoch nur in Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen oder mit einem persönlich haftenden Gesellschafter:
Einzelprokura; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, diesbezüglich jedoch nur in Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen oder mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: