| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter einer Gesellschaft, an der der persönlich haftende Gesellschafter oder die Gesellschaft beteiligt ist, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |