| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein/e persönlich haftende/r Gesellschafter/in bestellt, vertritt diese/r allein, sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter/innen bestellt, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter/innen gemeinsam. Die persönlich haftenden Gesellschafter/innen wie auch ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen dem/der persönlich haftenden Gesellschafter/in und der Kommanditgesellschaft und zwischen dieser/diesen und den Geschäftsführern. |