| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - sowie bei Kapitalgesellschaften deren Geschäftsführer - ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für alle Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft sowie zwischen dieser und den Geschäftsführern. |