| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin oder deren Geschäftsführern und der Kommanditgesellschaft. |