| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der oder die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie diese selbst sind beim Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und dieser Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |