| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Erklärungen, durch die der Landkreis verpflichtet wird, bedürfen der Schriftform. Der Erwerb, die Veräußerung und der Tausch von Grundvermögen, das den Verkehrswert von 200.000,00 EURO übersteigt, bedarf der Genehmigung des Kreistages. Für Grundstücksgeschäfte unterhalb dieser Wertrgrenze ist die Domanialkommission zuständig (Betriebskommission nach § 6 EBG mit Überwachungsaufgaben gegenüber der Betriebsleitung). Die Domanialkommission entscheidet ferner über Holzkaufgeldstundungen, die über den Rahmen des Holzverkaufs- und Zahlungsbedingungen des Eigenbetriebes hinausgehen und den Betrag von 50.000,00 EURO übersteigen sowie alle sonstigen Stundungen (Pachten, Mieten usw.), die den Betrag von 25.000,00 EURO übersteigen. Für den Verzicht auf Forderungen (Niederschlag oder Erlass) bis zum Betrag von 5.000,00 EUR ist der Direktor, darüber hinaus die Domanialkommission zuständig sowie die Führung eines Rechtsstreits von größerer Bedeutung, die nach § 10 der Betriebssatzung zu bejahen ist, wenn es sich um Vermögenswerte über 10.000,00 EURO oder um eine Entscheidung in grundsätzlichen Rechtsfragen handelt. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Rechtsform (008) |
| Text | Eigenbetrieb des Landkreises Waldeck-Frankenberg |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 18.08.2000 zuletzt geändert am 22.08.2000 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 10.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Der Kreistag des Landkreises Waldeck- Frankenberg vom 29.09.2011 und vom 17.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5(Domanialkommission) und 12(Stammkapital) beschlossen. |
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