Jeder Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR, darüber hinaus wird die Gesellschaft gemeinschaftlich von den Gesellschaftern vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.