Jeder persönllich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Einem Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt. Sie ist befugt die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.