Die B. Braun Melsungen Geschäftsleitung SE & Co. KG und die B. Braun Melsungen Geschäftsleitung Verwaltungs SE sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jeweiligen Vorstände der B. Braun Melsungen Geschäftsleitung Verwaltungs SE sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.