Die Vertretungsmacht des Betriebsleiters ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des HessEigBG beschränkt.
Gegenstand
Die Wirtschaftsbetriebe und die Wasserversorgung der Stadt Schotten werden als Eigenbetrieb nach den für diesen geltenden Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe ist der Betrieb aller städtischen Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser. Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht