Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin ist für alle Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und allen eingetragenen Kommanditisten sowie der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.