Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten diese gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.