Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.