Ein persönlich haftender Gesellschafter ist zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wenn er alleiniger persönlich haftender Gesellschafter ist oder die Gesellschaft ihn zur Alleinvertretung ermächtigt hat. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten.
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Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)