Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschaft und der Gesellschaft sowie im eigenen Namen mit der Gesellschaft abzuschließen.