Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
mit der Befugnis -auch für jeden organschaftlichen Vertreter-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen