Ist nur eine persönlich haftende Gesellschaft vorhanden, vertritt diese allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese gemeinsam. Die persönlich haftende Gesellschaft und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschaft berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
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Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)