mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der RSV GmbH & Co. KG auf der einen Seite und der KGS Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf der anderen Seite handelt.