Hat die Gesellschaft nur einen Komplementär, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Komplementäre, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinschaftlich vertreten.
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Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)