| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, soweit es sich um Geschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den GmbH-Geschäftsführern handelt. |