| Gegenstand | a) an dem Erhalt und der Weiterentwicklung des öffentlichen Grüns mitzuwirken, um vor allem den Zweck der allgemeinen Erholung, der Förderung des Stadtklimas, der Gliederung der Siedlungsbereiche zu erfüllen und die Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten und zu gestalten,
b) im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung eine umweltschonende Entwässerung zu fördern und
Zur Erfüllung der vorstehenden Ziele nimmt der Eigenbetrieb insbesondere die in § 2 Abs. (2) bis (4) BremUmBOG genannten Aufgaben wahr. |