| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Einzelvertretuntgsvefugnuis kann erteilt werden. Jeder persönlich haftende Geselllschafter kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). |