| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EUROGATE IT Services GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21143 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die REMAIN Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 139227) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SCL Service-Centrum Logistik Bremerhaven GmbH mit Sitz in Bremenhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 2981 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.1999 von der BLG Bremer Lagerhaus-Gesellschaft AG & Co. mit Sitz in Bremen die Geschäftsanteile an den Gesellschaften BLG Container GmbH & Co. in Bremerhaven, BLG Container Beteiligungsgesellschaft mbH in Bremerhaven, SCL Service-Centrum Logistik Bremerhaven GmbH in Bremerhaven, North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. KG in Bremerhaven, North Sea Terminal Bremerhaven Verwaltungsgesellschaft mbH in Bremerhaven, DCP Dettmer Container Packing GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Bremen, BLG Technical Services GmbH & Co in Bremerhaven, BLG Technical Services Beteiligungs-GmbH in Bremerhaven, Container Terminal Dortmund GmbH in Dortmund und Depot 2000 Ziera & Co. GmbH in Bremen durch Aufnahme als Gesamtheit nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen.
(AG Bremen HRA 21448).
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 30.09.1999 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.1999 von der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Hamburg den ausgegliederten Teilbetrieb"Serviceleistungen und Managementunterstützung einschließlich der dazugehörigen Gesellschaftsanteile" durch Aufnahme als Gesamtheit nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen.
(AG Hamburg HRA 10018).
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 20.10.1999 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2000 von der "ReMain Repair and Maintenance of Containers" Container-Reparatur-Gesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg die sämtlichen Geschäftsanteile an der EUROKAI Cargo Terminal GmbH und an der EUROGATE City Terminal GmbH durch Aufnahme als Gesamtheit nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen.
(AG Hamburg HRB 18512).
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 03.11.2000 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2003 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 22.08.2003 ist aus dem Vermögen der Gesellschaft der Teilbetrieb "IT-Lösungen" zur Aufnahme bei der EUROGATE IT Services GmbH mit Sitz in Bremen nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen worden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Abspaltung Teile des Vermögens als Ganze (Geschäftsanteile an der SWOP Seaworthy Packing GmbH mit Sitz in Hamburg) von der EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 73499) übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. |
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