| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 31.03.2014 (AZ: 10 IN 33/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 01.05.2014 (AZ: 10 IN 33/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ABG Autohof GmbH Bremerhaven mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 1791 BHV) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.08.1999. |
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