Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis - auch für die jeweiligenGeschäftsführer -, im Namen der Gesellschaftmit sich im eigenen Namen oder als Vertretereines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.