| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters können Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter Dritter vornehmen. |