| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein, solange er der alleinige persönlich haftende Gesellschafter ist. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch alle persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |