| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat stets nur eine Komplementärin, diese vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre gesetzlichen Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |