| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat stets nur einen persönlich haftenden Gesellschafter. Dieser vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters dürfen bei Geschäften mit dieser Gesellschaft ebenso Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |