| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |