| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen oder allen persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |