| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.06.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2, § 124 ff. UmwG den Teilbetrieb II (Betrieb einer Bowlingbahn) aus ihrem Vermögen im Wege der Abspaltung auf die neu gegründete Bowlingcenter Hoppegarten OHG mit Sitz in Hoppegarten (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 2101 FF) übertragen. |
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