| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Ziffer 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 11.08.2004 AZ: 3.1 IN 163/04)
Von Amts wegen eingetragen. |
|